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Teilnahmebedingungen im Landesverband Niedersachsen

Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Veranstaltungen des DLRG-Landesverbandes Niedersachsen e.V. Dies gilt sowohl über die zentral geplanten und durchgeführten Veranstaltungen, die auf der Seite https://portal.niedersachsen.dlrg.cloud/ veröffentlicht wurden, als auch für sämtliche Veranstaltungen, die dezentral durch Regionssprecher und Bezirke geplant und im Namen und Auftrage des Landesverbandes ausgerichtet werden.


Veranstalter/ Beauftragende Stelle

DLRG Landesverband Niedersachsen e.V.
Geschäftsstelle
Im Niedernfeld 4a
31542 Bad Nenndorf

E-Mail: veranstaltung(at)niedersachsen.dlrg.de

Jede Anmeldung wird automatisch per E-Mail vom System beantwortet. (Link in der E-Mail zur Bestätigung drücken)

Für Ihre evtl. auftretenden Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle gerne zur Verfügung:
per E-Mail: info(at)niedersachsen.dlrg.de oder telefonisch: 0 57 23 / 94 63 - 94.

Von Rückfragen bezüglich eingegangener Anmeldungen bitten wir abzusehen!


Anmeldeverfahren

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt online direkt über die Lehrgangsausschreibung. Telefonisch oder in Textform können keine Anmeldungen entgegen genommen werden.

Vertragspartner für die Dienstleistung des Landesverbandes ist der jeweilige Teilnehmer. Aus diesem Grunde muss die Anmeldung persönlich durch den jeweiligen Teilnehmer oder durch eine beauftragte Person erfolgen, die durch den Teilnehmer bevollmächtigt wurde, die notwendigen Erklärungen abzugeben (Datenschutz, Teilnahmebedingungen, etc.). Der Landesverband begrüßt und unterstützt allerdings die niedersächsischen Gliederungen, die sich verpflichten, den Teilnehmerbeitrag für ihr Mitglied zu tragen. Die Höhe des Zuschusses ist bei der jeweiligen Veranstaltung angegeben.

Die persönlichen Daten werden für die weitere Lehrgangsorganisation und allgemeine Kommunikation DLRG-intern gespeichert. Die Einwilligung hierzu ist im Rahmen des Anmeldeprozesses zu erteilen. Weitere Informationen zum Datenschutz.

Teilnahmevoraussetzungen und deren Nachweis

Mit der Anmeldung zu einem Lehrgang erklärt der Anmeldende, dass er die in der Lehrgangsausschreibung geforderten Voraussetzungen erfüllt. Die Nachweise darüber sind als Kopie der Anmeldung für diesen Lehrgang beizufügen und zum Lehrgang im Original mitzubringen. Beabsichtigt der Interessent eines bestimmten Lehrganges, weitere Lehrgänge belegen zu wollen, sind die Nachweise zu den Teilnahmevoraussetzungen zu jedem dieser Lehrgänge dem Anmeldeformular erneut beizulegen. Anderweitig erworbene und anerkennungsfähige Voraussetzungen sind der Anmeldung beizufügen. Ihre Anerkennung ist zu beantragen.

Werden die Teilnahmevoraussetzungen bis zum Meldeschluss nicht nachgewiesen, kann eine Zulassung zum Lehrgang nicht erteilt werden. Sollten die Teilnahmevoraussetzungen zum Lehrgang nicht im Original vorgelegt werden können, kann der Lehrgangsleiter nach Prüfung bei Lehrgangsbeginn, die Ausgabe der Teilnahmebescheinigung an den Nachweis der Voraussetzung knüpfen oder/und eine Teilnahme verwehren.

Die Nicht-Teilnahme an einem Lehrgang aufgrund fehlender bzw. nicht nachgewiesener Teilnahmevoraussetzungen kommt einer Rückgabe/Stornierung des Seminar-/Lehrgangsplatzes durch den Teilnehmer gleich und führt zur Inrechnungstellung von Verwaltungsgebühren oder Stornokosten. Bereits gezahlte Teilnehmergebühren werden in diesem Fall verrechnet. Darüber hinaus erklärt der Anmeldende mit der Anmeldung, dass er gesundheitlich in der Lage ist, die mit diesem Lehrgang in engem Zusammenhang stehenden Inhalte in der Theorie und in der Praxis zu erfüllen.

Der Lehrgangsleiter bzw. die Referenten dürfen sich die in der Lehrgangsausschreibung geforderten Voraussetzungen - wie zum Beispiel die Rettungsfähigkeit eines Teilnehmers - stichprobenhaft demonstrieren lassen, sollte die Art und Weise der Übungsausführung bzw. der Übungsbeschreibung während des Lehrgangs zu erheblichen Zweifeln an deren ordnungsgemäßer Erfüllung Anlass geben. Sollte sich der Teilnehmer einer Demonstration verweigern oder erfüllt der Teilnehmer nicht die geforderte Übung, so sind der Lehrgangsleiter oder die Referenten aus Haftungsgründen berechtigt, Teilnehmer von einzelnen Übungen oder dem gesamten Lehrgang auszuschließen, auch um Gefahr für Leib und Leben des Teilnehmers abzuwenden. Nicht erfüllte Lehrgangsteile sind auf der Teilnahme­bescheinigung vom Lehrgangsleiter zu streichen oder durch Zusätze kenntlich zu machen. In diesen Fällen erfolgt weder eine Erstattung der gesamten noch von Teilen der Lehrgangsgebühr. Dies gilt auch, wenn der Teilnehmer wegen gesundheitlichen Einschränkungen bestimmte Teile der Theorie oder der Praxis nicht absolvieren kann. Soweit zur Erreichung einer bestimmten Qualifikation konkrete Inhalte bzw. Seminarumfänge vorgeschrie­ben sind, führen nicht wahrgenommene oder nicht erfüllte Lehrgangsteile zu einer Versagung von Lizenzen oder deren Verlängerung.

Teilnehmerbeitrag

Sie erhalten nach Meldeschluss eine Lehrgangseinladung. Mit Erhalt der Lehrgangseinladung ist die Zahlung des Teilnehmerbeitrages zu leisten.

Die Teilnehmergebühr wird durch den Veranstalter ca. 10 Tage vor der Veranstaltung angefordert und mittels einer SEPA – Einzugsvereinbarung vom Bankkonto des Teilnehmers oder vom Konto der Gliederung (soweit dieser sich verpflichtet die Teilnehmergebühr zu tragen) abgebucht.

Zusage und Absage von Lehrgangsplätzen durch den LV Niedersachsen

Anmeldungen werden möglichst im Rahmen der verfügbaren Seminar-/Lehrgangsplätze in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Ein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme besteht mit der Anmeldung nicht. Die eingegangene Anmeldung wird per E-Mail bestätigt. Sie enthält ggf. einen Hinweis auf noch zu erbringende Teilnahmevorausset­zungen. Der sich anmeldende Interessent wird in die Teilnehmerliste aufgenommen oder bei bereits vollen Lehr­gängen auf eine Warteliste gesetzt. Die endgültige Zulassung zum Lehrgang erfolgt erst nach dem Meldeschluss. Die künftigen Teilnehmer erhalten eine Einladung mit weiteren organisatorischen Hinweisen bis ca. 3 Wochen vor Lehrgangsbeginn. Ist die Teilnehmerzahl erreicht und der Lehrgang ausgebucht, erhalten alle Personen der Warteliste eine Absage.

Rückgabe oder Stornierung von Lehrgangsplätzen durch den Teilnehmer

Tritt der Teilnehmer durch eine schriftliche Erklärung in Textform vom Vertrag zurück, wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,- € berechnet, bei Rücktritt

  • bis zum Meldeschluss des Lehrgangs oder
  • mit Vorlage einer amtlichen Bescheinigung bzw. eines ärztlichen Attests

Bei einem Rücktritt ab dem Meldeschluss bis 3 Tage vor Lehrgangsbeginn ohne Nachweis eines der oben genannten Gründe wird eine Ausfallgebühr in Höhe von X % der Teilnehmergebühr berechnet.

Bei einem Rücktritt ab 3 Tage vor Lehrgangsbeginn oder Nichterscheinen ohne Abmeldung oder Abbruch der Aus-/Fort-/Weiterbildung wird eine Stornogebühr in Höhe von 100 % der Teilnahmegebühr, mindestens jedoch 50 EUR berechnet.

Maßgebend ist jeweils der Eingang die Rücktrittserklärung in Textform per E-Mail. Die Meldung eines Ersatzteilnehmers begründet nicht automatisch dessen Anspruch auf einen Lehrgangsplatz. Der Abschluss einer persönlichen Seminar-Rücktrittsversicherung wird empfohlen.

Lehrgangsänderungen

Der Veranstalter behält sich vor, Lehrgänge abzusagen, Termine zu ändern oder den Lehrgangsort zu verlegen. Ein Anspruch auf Erstattung der Teilnehmergebühr kann damit nicht begründet werden. Wird kein Ausweichtermin angeboten, werden bereits geleistete Zahlungen automatisch zurückerstattet. Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Veranstaltung von dem im Programm angekündigten Referenten geleitet wird.


Organisatorische Hinweise

Lehrgangsbeginn und Veranstaltungsort

Der Lehrgangsbeginn und Lehrgangsende ist der Ausschreibung zu entnehmen. Es wird erwartet, dass die Teilnehmer während der gesamten Lehrgangsdauer anwesend sind. Der Veranstaltungsort ist in den Lehrgangseinzelausschreibungen angegeben.

Unterbringung und Verpflegung

Die Leistungen, die mit der Teilnehmergebühr bezogen werden, sind den Lehrgangsausschreibungen zu entnehmen. In Regelfall beinhaltet die Teilnahmegebühr die Vollverpflegung und bei Lehrgängen mit geplanter Übernachtung auch die Übernachtung im angemessenen Umfeld.

Teilnahme und Lizenzierung

Jeder Teilnehmer erhält für die Teilnahme am gesamten Lehrgang eine Teilnahmebescheinigung. Diese dient vor allem der Vorlage bei der Gliederung. Sich aus der Teilnahme am Lehrgang ergebende Möglichkeiten einer Lizenz­verlängerung werden durch den Landesverband bescheinigt. Im Falle eines Fehlens bei Teilen des Lehrganges kann der Lehrgangsleiter nach Prüfung die Ausgabe der Teilnahmebescheinigung verwehren. Die gezahlte Teilnehmergebühr wird in diesem Fall nicht zurückerstattet.

Fahrtkostenzuschuss durch den LV Niedersachsen

Ein Fahrtkostenzuschuss wird nicht gewährt.

Fotofreigabe

Wir weisen alle Teilnehmer darauf hin, dass während der Lehrgänge von Ihnen Foto- und Filmaufnahmen angefertigt werden können. Diese Aufnahmen dienen der Darstellung der Lehrgänge in den Medien. Ihre Veröffentlichung bedarf daher im Regelfall keiner zusätzlichen Einwilligung der fotografierten Personen. Die Fotografen tragen darüber hinaus dafür Sorge, dass die Persönlichkeitsrechte der fotografierten Person gewahrt bleiben. Weder von dem Foto­grafen noch von den auf dem Foto dargestellten Personen können Honoraransprüche oder Ansprüche auf Namens­nennung bei der Veröffentlichung erhoben werden.

Der DLRG Landesverband Niedersachsen e.V. behält sich vor, während der Lehrgänge angefertigte Bilder und Filmaufnahmen für verbandsinterne Zwecke weiter zu verwenden. Für darüberhinausgehende Anwendungen, insbesondere kommerzieller Art, wird die DLRG sich im Einzelfall mit der jeweils fotografierten Person in Verbindung setzen, sofern dies im Rahmen der §22 und § 23 KunstUrhG notwendig ist.

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