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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Landesverband Niedersachsen e.V. findest du hier .
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Die Tätigkeit als Einsatzkraft beinhaltet auch das sichere Bedienen eines DLRG-Betriebsfunkgerätes, sowie die sichere Verkehrsabwicklung im Betriebsfunk der DLRG.
Die Sprechfunkunterweisung DLRG-Betriebsfunk berechtigt zur Teilnahme am Sprechfunkverkehr auf den DLRG Kanälen. Sie ist als Grundausbildung für jede Einsatzkraft anzusehen.
Die Qualifikation zum DLRG Sprechfunker ist eine Erweiterung und Vertiefung der "Sprechfunkunterweisung DLRG-Betriebsfunk (710)".
Die Ausbilderqualifikation "Ausbilder Sprechfunk" berechtigt zur Ausbildung der Qualifikationen
Der Multiplikator Sprechfunk ist berechtigt für Aus- und Fortbildungen der Qualifikationen „Ausbilder Sprechfunk (781)“ oder „BOS Sprechfunker -analog- (712)“.
Die Ausbildung zum BOS-Sprechfunker ist für die Bedienung von BOS-Funkgeräten erforderlich (BOS: Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben).
Grundlage der Ausbildung sind die jeweils gültigen rechtlichen Bestimmungen der Länder und des Bundes.
Die Ausbildung zum BOS-Sprechfunker -digital- (Endanwenderschulung Digitalfunk im Sinne der anderen BOS) ist für die Bedienung von BOS-Digitalfunkgeräten erforderlich (BOS: Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben).
Grundlage der Ausbildung sind die jeweils gültigen rechtlichen Bestimmungen der Länder und des Bundes.
Die Ausbilderqualifikation "Ausbilder BOS -digital-" berechtigt zur Ausbildung der Qualifikation "BOS-Sprechfunker -digital-" (715).
Der Multiplikator Digitalfunk berechtigt zu Aus- und Fortbildungen der Qualifikationen „Ausbilder BOS -digital- (782)“ oder „BOS Sprechfunker -digital-(715)“.
Das Dienstfunkbetriebszeugnis (DFbz) als Befähigungsnachweis für den Seefunkdienst ist die amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für UKW auf Fahrzeugen von Behörden oder Fahrzeugen die im Auftrag von Behörden arbeiten.
Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) ist die amtliche bzw. amtlich anerkannte Erlaubnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf Binnenschifffahrtsstraßen.
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