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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Landesverband Niedersachsen e.V. findest du hier .
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Diese Ausbildung dient zur Erlangung von Kenntnissen und Fertigkeiten in der Ersten Hilfe.
Voraussetzungen: Zur Teilnahme ist jedermann berechtigt. Es sind keine speziellen Voraussetzungen erforderlich.
Diese Ausbildung ist eine spezielle Schulung für Eltern, Sorgeberechtigte, Erzieher und Lehrer sowie sonstige Interessierte, um auf Notfälle, die im Kindesalter auftreten können, vorbereitet zu sein. Sie eignet sich insbesondere für Personal in Kindertageseinrichtungen und Grundschulen.
Voraussetzungen: Zur Teilnahme ist jedermann berechtigt. Es sind keine speziellen Voraussetzungen erforderlich.
Diese Ausbildung ist eine spezielle Schulung für Lehr- und Betreuungspersonal, um auf Notfälle, die in Schulen und Betreuungseinrichtungen auftreten können, vorbereitet zu sein. Diese Ausbildung ist konform mit den Ausbildungsinhalten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Grundsatz 304-001, Anhang 6) „Erste Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder“.
Voraussetzungen: Zur Teilnahme ist jedermann berechtigt. Es sind keine speziellen Voraussetzungen erforderlich.
Die Erste Hilfe-Fortbildung dient der Reaktivierung und Vertiefung bereits erworbener Kenntnisse und Fertigkeiten aus einer Erste Hilfe-Ausbildung oder vorherigen Erste Hilfe-Fortbildung, sowie der Ver-mittlung weiterführender Inhalte der Ersten Hilfe.
Voraussetzungen: Erste Hilfe-Ausbildung oder Erste Hilfe-Fortbildung
Die „Fortbildung Erste Hilfe bei Kindernotfällen“ dient der Reaktivierung und Vertiefung bereits erworbener Kenntnisse und Fertigkeiten aus einer Ausbildung „Erste Hilfe bei Kindernotfällen“, sowie Vermittlung weiterführender Inhalte der Ersten Hilfe bei Kindernotfällen.
Voraussetzungen: Erste Hilfe-Aus- oder Fortbildung oder Aus- oder Fortbildung "Erste Hilfe bei Kindernotfällen", "Erste Hilfe-Ausbildung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder" (gemäß DGUV Grundsatz 304-001, Anhang 6)
Die „Pädagogische Lehrkräfteausbildung“ ist Voraussetzung zur Erlangung einer Ausbilderqualifikation im Bereich Medizin der DLRG. Die erfolgreich abgeschlossene „Pädagogische Lehrkräfteausbildung“ kann ganz oder teilweise auch in anderen Fachbereichen der DLRG anerkannt werden.
Voraussetzungen:
Die Ausbildung zum „Dozenten in der Erwachsenenbildung“ ist eine Voraussetzung zur Anerkennung als Lehrbeauftragter (Multiplikator) gemäß Vorgaben der Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe für die gesetzlichen Unfallversicherungen (BG-QSEH) sowie verschiedener Behörden. Die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum „Dozenten in der Erwachsenenbildung“ kann ganz oder teilweise auch in anderen Fach-bereichen der DLRG anerkannt werden.
Voraussetzungen:
Über die Anerkennung anderer innerverbandlicher Eingangsvoraussetzungen entscheidet der Bundesarzt im Einzelfall.
Die Ausbildung zum Erste Hilfe-Ausbilder ist die Voraussetzung zur verantwortlichen Leitung und Durchführung von Lehrgängen im Bereich der Ersten Hilfe gemäß Vorgaben der Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe für die gesetzlichen Unfallversicherungen (BG-QSEH) und verschiedener Behörden im Wirkungsbereich der DLRG.
Voraussetzungen:
Die Ausbildung zum Ausbilder „Erste Hilfe bei Kindernotfällen“ ist die Voraussetzung zur verantwortlichen Leitung und Durchführung von Lehrgängen und Fortbildungen für Notfälle, die im Kindesalter auftreten können.
Voraussetzungen:
Der „Multiplikator Erste Hilfe“ wird als Dozent bei Aus- und Fortbildungen von Erste Hilfe-Ausbildern eingesetzt. Darüber hinaus kann er als „verantwortlicher Lehrbeauftragter“ mit der Lehrgangsleitung solcher Aus- und Fortbildungen betraut und als Mitglied einer Prüfungskommission berufen werden.
Voraussetzungen:
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