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Projekt #Sonderthema

Corona-Lockerungen: Schwimmen im Hallen- und Spaßbad wieder erlaubt

Veröffentlicht: 08.06.2020
Autor: Carina-Chantal Krämer

Mit der Umsetzung des Fünf-Stufen-Plans der Niedersächsischen Landesregierung treten schrittweise Lockerungen der Corona-Regeln in Kraft. Die vierte Stufe des „Lockerungsfahrplans“ wurde planmäßig zum 8. Juni umgesetzt. Fortan dürfen neben Freibädern - Badegäste können diese bereits seit 25. Mai aufsuchen - auch Hallen- und Spaßbäder wieder öffnen.

In der „Niedersächsische Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus“  vom 8. Mai 2020 heißt es: „Der Betrieb und die Nutzung von Schwimm- und Spaßbädern sind zulässig, wenn sichergestellt ist, dass jede Person beim Betreten und Verlassen der Einrichtung sowie beim Aufenthalt in der Einrichtung einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person, die weder zum eigenen noch zu einem weiteren Hausstand gehört, einhält. Die Betreiberin oder der Betreiber einer Einrichtung (…) ist darüber hinaus verpflichtet, Maßnahmen zur Steuerung des Zutritts, zur Vermeidung von Warteschlangen und zur Beachtung des Abstandsgebots bei Ansammlungen von Personen zu treffen, insbesondere im Bereich der Umkleideeinrichtungen und Duschen." (§2o) Ebenso sind Hygienemaßnahmen zu treffen, um die Gefahr einer Infektion mit dem Corona-Virus zu vermindern. Das Niedersächsische Landesgesundheitsamt hat entsprechende Eckpunkte für die Erarbeitung von Hygieneplänen für Bäder zusammengefasst (siehe unten).

Für Sportler gilt: Ab sofort dürfen Gruppen wieder zur körperlichen und sportlichen Betätigung im Freien zusammenkommen. Allerdings nur, wenn sie durch einen Trainer angeleitet werden und die Personen einen Abstand von mindestens zwei Metern einhalten. (§2 , Absatz 3). Empfehlungen für den Schwimmbadbesuch, Breiten- und Gesundheitssport, Rettungsschwimmen und Rettungssport gibt der DLRG Bundesverband in seiner aktuellen "Risikobewertung Wiederaufnahme" vom 10. Juni 2020 (siehe unten).

Die fünfte Lockerungsstufe soll am 22. Juni folgen.

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