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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Landesverband Niedersachsen e.V. findest du hier .
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Die zur Verfügung stehenden Dokumente gelten für die Gliederungen und Mitglieder im Landesverband Niedersachsen. Sie sind landesverbandsspezifische Erweiterungen zu bestehenden Prüfungsordnungen, Anweisungen und Richtlinien. Fragen können direkt an die Schatzmeister gestellt werden.
Seien es geminderte Beitragsanteile, Zuschüsse für Mitglieder im LandesSportBund, Rabatte und Co-Förderungen für Materialbeschaffungen sowie Ausbildungsförderungen. Im Folgenden stellen wir euch die verschiedenen Möglichkeiten und einzuhaltenden Fristen vor:
Zur allgemeinen Unterstützung der DLRG-Tätigkeit wird der Beitragsanteil des Landesverbandes (für 2026: 7,00 EUR) in Höhe eines Teilbetrages von 0,60 Euro nicht eingezogen und kann auf Ebene der mitgliederführenden Gliederung frei verwendet werden.
Der Zuschuss des Landesverbandes erfolgt ab 2025 proportional zur Höhe des Spendenaufkommens im Vorjahr. Für das Jahr 2025 betrug der Zuschussbetrag ca. 84,91% des LSB-Beitrages (ohne SSB/KSB). Die Förderquote für 2026 wird in Kürze berechnet und hängt von den Spendeneinnahmen des jahres 2025 ab. Ein Antrag ist nicht erforderlich, da uns die Daten über die LSB-Statistik zur Verfügung gestellt werden. Wichtig ist allerdings, dass ihr die Mitgliedszahlen in das Intranet des Landessportbundes eingepflegt und der Sportart Rettungsschwimmen zugeordnet habt. Stichtag ist jeweils der 31. Januar.
Viele unserer DLRG-Gliederungen sind seitens der zuständigen Behörden als Organisation mit Sicherheitsaufgaben anerkannt. Wir wirken vielerorts ehrenamtlich im Rettungsdienst und im Katastrophenschutz mit, bekommen aber nicht immer und selten in ausreichendem Umfang finanzielle Unterstützung für die notwendigen Sachmittel. Dennoch obliegt es unseren Gliederungen für die professionelle Ausbildung und für den ausreichenden persönlichen Schutz der Einsatzkräfte zu sorgen. Zertifizierte Schutzkleidung ist allerdings teuer. Der Bundesverband der DLRG, der DLRG-LV Niedersachsen und das niedersächische MInisterium für Inneres, Sport und Digitales haben nunmehr Förderungen bereitgestellt, um den Gliederungen die Anschaffung der persönlichen Schutzausrüstung finanziell zu ermöglichen.
Die Zuschüsse werden direkt im Materialstellen-Shop der Gliederung - insbesondere im Warenkorb - angezeigt und bei der Rechnung verrechnet. Eine Förderung für ausgewählte Artikel aus dem Bereich der Seiltechnik wird aktuell neu verhandelt und steht in Kürze wieder zur Verfügung. Hierzu kann das folgende Formular verwendet werden: https://forms.office.com/e/90Kg9hj7rx.
Neulandartikel aus dem Sortimentsbereich Pinnwand, Flipchart, Whiteboards, Workshopkoffer & Sets können nur direkt über die LV-Geschäftsstelle, E-Mail: Zuschuss(at)niedersachsen.dlrg.de beantragt werden.
Eine Übersicht der geförderten Artikel findet ihr hier.
Bei der Übersicht ist zu beachten, dass diese die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuellen Preise enthalten. Durch Veränderungen am Verkaufspreis können sich Abweichungen ergeben.
Aufgrund der beschränkten Haushaltsmittel verfügt jede Gliederung über ein von der Mitgliedszahl abhängiges festes Budget, welches im Shop bei der Materialstelle hinterlegt ist. Falls dieses ausgeschöpft ist, prüfen wir gerne eine Ausweitung. Nutzt dafür bitte das folgende Formular: https://forms.office.com/e/WUBuqreXHG
Weitere Fördermittel stehen zur Verfügung, die zusammen mit ausgewählten anderen Hauptförderern gewährt werden. Zuwendungen der Margot-Probandt-Franke-Stiftung werden durch den Landesverband um 50 Prozent aufgestockt. Zuwendungen der Strukturförderung des Bundesverbandes werden um bis zu 20 Prozent aufgestockt. In allen Fällen ist es erforderlich, dass ihr die Förderanträge an den Hauptförderer parallel als Kopie auch an die LV-Geschäftsstelle sendet. Bitte beachtet, dass mit den Investitionen erst nach der Entscheidung über die Anträge begonnen werden darf.
Bitte nutzt für die Korrespondenz ausschließlich folgende E-Mail-Adresse: zuschuss(at)niedersachsen.dlrg.de
Co-Förderung MPF-Stiftung:
Antragsfristen: 30.04. und 30.11. für das laufende und das folgende Haushaltsjahr
Durchführungsbestimmung:
Co-Förderung Strukturförderung:
Antragsfrist: 31.07. für das nachfolgende Haushaltsjahr
Durchführungsbestimmung:
Die Förderung der Ausbildung vollzieht sich auf verschiedenen Ebenen. Einerseits werden Lehrgänge des Landesverbandes bezuschusst, wenn niedersächsische Gliederungen die Teilnahme ihrer Mitglieder befürworten und die Kosten übernehmen. Die konkrete Förderung erfolgt im Rahmen der Lehrgangsabrechnung. Die Bezirke werden unterstützt, wenn diese im Namen des Landesverbandes Lehrgänge anbieten und durchführen. Für die aktiven Ausbilderqualifikationen und bestimmte Erstqualifizierungen im Vorjahr werden weitere Fördermittel bereitgestellt. Der Antrag erfolgt durch Erfassung der Qualifikationen im DLRG-Manager und Freigabe der Kontaktdaten.
Wie auch bei der Trainer- und Übungsleiterförderung des LSB müssen die Daten am 31. Mai verfügbar sein. Beachtet im diesem Zuge darauf, die Anträge beim LSB in deren Intranet aktiv zu beantragen.
Der Landesverband führt anlassbezogene Projektförderungen durch, die möglichst vielen Gliederungen zugänglich sind.Seit dem 1. August 2024 soll mit Hilfe des Projektes "Herzensretter" die Fähigkeit zur Durchführung von Wiederbebelebungsmaßnahmen durch Schülerinnen und Schülern verbessert werden. Im Rahmen des Projektes werden Workshops für die Wiederbelebung für Teilnehmer in den Schulklassen 7-10 gefördert.
Das Konzept des Herzensretters kann im ISC/Dokumente/Medizin/01 Ausbildung/Herzensretter heruntergeladen werden. Für eine Teilnahme ist eine Anmeldung über das Antragsformular https://forms.office.com/e/9X7zU2dfBH notwendig. Die Höhe der Förderung beträgt 14 EUR / Teilnehmenden bei einem 2 LE-umfassenden Workshop. Eine Förderzusage gibt es derzeit für 150 Teilnehmer pro Gliederung, um eine gleichmäßige Verteilung des Förderbudgets ermöglichen zu können.
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