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Presse

Verlorene Jahrgänge? Zahl der Nichtschwimmer steigt weiter

Veröffentlicht: 09.04.2021
Autor: Carina-Chantal Krämer
Foto: Daniel-André Reinelt

DLRG-Landesverbandspräsident Dr. Oliver Liersch fordert „Vorfahrt für Schwimmanfänger“

Seit März 2020 findet coronabedingt praktisch keine Schwimmausbildung mehr statt. Insbesondere für die Kleinsten ist das ein ernstzunehmendes Problem: Schwimmanfänger können nicht zu sicheren Schwimmern werden, Nichtschwimmer wiederum nicht zu Schwimmanfängern. Bleibt der Unterricht weiter verwehrt, können die ohnehin schon langen Wartelisten kaum noch abgearbeitet werden. Die Zahl der Nichtschwimmer steigt ins Unermessliche. Dr. Oliver Liersch, Landesverbandspräsident der DLRG in Niedersachsen, fordert deshalb in einem aktuellen Schreiben an den Ministerpräsidenten Stephan Weil "Vorfahrt für Schwimmanfänger".

Die konkreten Forderungen lauten:

- Schwimmbäder dürfen gegenüber anderen Sportstätten in der Öffnungsstrategie nicht nachrangig behandelt werden. Dies ist nach allen Erkenntnissen auch nach dem Infektionsgeschehen nicht gerechtfertigt. Viele Badbetreiber besitzen gute Hygienekonzepte.

- Vereinzelt gehen schon heute einzelne Kommunen / Badbetreiber voran und öffnen, um im Rahmen beruflicher Fortbildung Lehrkräfte auszubilden, um die Rettungsfähigkeit für den zukünftigen Schulschwimmunterricht zu gewährleisten. Dies sind kleine Gruppen in großen Bädern. Bestärken Sie bitte die Kommunen hier voran zu gehen.

- Es müsste selbstverständlich sein, dass Rettungsschwimmer trainieren dürfen, um die Einsatzfähigkeit zu erhalten. Auch dies ist bislang die Ausnahme.

- Natürlich führt die Öffnung von Bädern für wenige Personen zu Aufwendungen und manche Kommune ist geneigt, dann das Bad eben ganz geschlossen zu halten. Hier muss das Land Anreize schaffen, die entgegenwirken.

- Sobald eine Öffnung von Bädern allgemein möglich ist, müssen bevorzugt Hallenkapazitäten bereitstehen, um Ausbildungsaktivitäten für Schwimmschüler zu ermöglichen, dies muss ggf. auch zulasten des sonstigen Wettkampfgeschehens, des Schwimmsports und der privaten Nutzung der Bäder erfolgen. Hier muss das Land auf die Kommunen einwirken.

- Spätestens zum Schuljahr 2021/2022 muss der Schulschwimmunterricht starten, und zwar nicht nur für die Jahrgänge, für die in dem Schuljahr regulär Schulschwimmunterricht vorgesehen ist, sondern auch für die zwei Schuljahrgänge zuvor, die nicht unterrichtet wurden. Dies geht nur, wenn bereits jetzt Sportlehrkräfte - wie oben beschrieben - angelernt werden und dann auch dreifache Hallenzeiten in den Bädern bereitstehen. Dies ist ein Kraftakt, aber er muss angegangen werden.  

Dadurch, dass im Schuljahrgang 2019/2020 ein Halbjahr kein Schwimmunterricht stattfand, beziehungsweise im Schuljahrgang 2020/2021 gar nicht, gibt es in Niedersachsen mittlerweile rund 150.000 Nichtschwimmer mehr (75.000 pro Jahrgang). Liersch fordert die Aufmerksamkeit auf eben diese Kinder zu richten, auf diejenigen, „die nicht laut schreien (…), die seit über einem Jahr keine Chance haben, schwimmen zu lernen, aber still ertrinken“.

Das Schreiben des Landesverbandspräsidenten sowie das Plakat zum Download gibt es im Anhang.
 

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