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Qualifikationen im Wasserrettungsdienst

Die Basisausbildung Einsatzdienste soll von jedem Mitglied vor dem Einsatz in den Einsatzdiensten der DLRG durchlaufen werden und ist Voraussetzung für weitergehende Lehrgänge und Prüfungen.

Jede Einsatzkraft, die in den Bereichen Wasserrettungsdienst, Strömungsrettung, Katastrophenschutz oder Bootsdienst eingesetzt wird, soll das „Modul Umgang mit Rettungsgeräten und Überwachung von Wasserflächen“ durchlaufen haben. Das Modul ist Voraussetzung für weitergehende Lehrgänge und Prüfungen.

Jede Einsatzkraft, die in den Bereichen Wasserrettungsdienst, Strömungsrettung oder Einsatztauchen eingesetzt wird, soll das Modul "Schwimmen in fließenden Gewässern" durchlaufen haben. Das Modul ist Voraussetzung für weitergehende Lehrgänge und Prüfungen.

Jede Einsatzkraft, die in den Bereichen Wasserrettungsdienst oder Bootsdienst eingesetzt wird, soll das Modul "Einsatz in Küstengewässern" durchlaufen haben. Das Modul ist Voraussetzung für weitergehende Lehrgänge und Prüfungen.

Nachdem jede Einsatzkraft in der Basisausbildung Einsatzdienste (401) eine kurze Einführung in das Thema „Dunkelheit“ bekommen hat, soll dieses Modul der interessierten Einsatzkraft die Möglichkeit der Fortbildung geben, um dieses Wissen zu vertiefen.

Die Wasserretter-Ausbildung (Fachausbildung WRD) soll von jedem Mitglied vor dem Einsatz im Wasserrettungsdienst durchlaufen werden und ist Voraussetzung für weitergehende Lehrgänge und Prüfungen.

Selbst für erfahrene Wasserretter stellt die Eisrettung eine besonders anspruchsvolle Aufgabe dar. Aus diesem Grund wurde mit dem Modul „Eisrettung“ eine speziell hierfür vorgesehene Fortbildung entwickelt.

Jeder Einsatz muss geführt werden. Deshalb ist das Verständnis für diesen Vorgang sehr wichtig, und die Zusammenhänge sollten schon sehr frühzeitig vermittelt werden. Die Grundlagen der Führungslehre sind aus diesem Grund bereits integraler Bestandteil der "Basisausbildung Einsatzdienste" (401). In der "Führungslehre-Ausbildung" werden die Kenntnisse weiter vertieft.

Die Leitung von Rettungseinsätzen sowie die Führung und Sicherstellung des Dienstbetriebs sind wesentliche Aufgaben des Wachführers. Sie erfordern umfangreiches Fachwissen und umfassende Fähigkeiten. Neben dem theoretischen Wissen ist eine entsprechende praktische Erfahrung unumgänglich. Mit der Ausbildung zum Wachführer erwirbt dieser auch die Voraussetzungen zur weiterführenden Ausbilder-Lizenz (481) im Wasserrettungsdienst.

Die Ausbildung von Wasserrettern ist der wesentliche Aufgabenbereich des Ausbilders im Wasserrettungsdienst. Sie erfordert umfangreiches Fachwissen und umfassende Fähigkeiten. Neben dem theoretischen Wissen ist eine entsprechende praktische Erfahrung unumgänglich.

Für die Aus- und Fortbildung der Ausbilder in der / im Bereich Wasserrettungsdienst sind Multiplikatoren zuständig. Es handelt sich hierbei um erfahrene Ausbilder, die aufgrund zusätzlich erworbener Qualifikation im Auftrag des zuständigen Landes- oder des Bundesverbandes diese Aufgabe wahrnehmen.

Einsatz im Wasserrettungsdienst

Der Einsatz im Wasserrettungsdienst stellt hohe Anforderungen an die Rettungsschwimmer, die über die normalen Fertigkeiten der Rettungsschwimmausbildung hinausgehen. Diese bundeseinheitlichen Qualifikationen findest du links. Sie dienen der Vorbereitung auf die Tätigkeiten im Wasserrettungsdienst.

Der Einsatz im Wasserrettungsdienst ist bereits möglich, sofern die Voraussetzungen gegeben sind:

  • Mindestalter 16 Jahre
  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber (152)
  • Ärztliche Tauglichkeitsuntersuchung oder Selbsterklärung zum Gesundheitszustand

Einsatzfähigkeit Wasserrettungsdienst

Die Einsatzkräfte, die für die Rettung von Personen aus dem Wasser zuständig sind, haben, zusätzlich zu den Grundvoraussetzungen, jährlich die Einsatzfähigkeit gemäß Prüfungsordnung WRD (Pkt 410.2) nachzuweisen. Einsatzfähig ist eine Person, die fachlich und körperlich fähig ist, die ihr übertragenen Aufgaben zu erfüllen.

Die Fähigkeit ist jährlich wie folgt nachzuweisen:

  • run-swim-run
  • kombinierte Übung
  • Erste Hilfe-Ausbildung (312) oder Erste Hilfe-Fortbildung (321), jeweils nicht älter 2 Jahre

(Ausführungsbestimmungen sind der PO WRD zu entnehmen)

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