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Zeitraum: 15.03.2024 bis 31.12.2024

Das neue Gemeinschaftsprojekt vom LandesSportBund Niedersachsen e.V. (LSB), dem Landesschwimmverband Niedersachsen e.V. (LSN) und dem DLRG Landesverband Niedersachsen e.V. startet!

Anlass: Insgesamt haben in den letzten Jahren durch den Ausfall und die Schließung der Bäder mehr als 150.000 Kinder keinen Schwimmunterricht ausgeübt. Nach einer DLRG Studie aus dem Jahr 2022 sind bundesweit 58 Prozent der Mädchen und Jungen keine sicheren Schwimmer, wenn sie die Grundschule verlassen.

Zielsetzung: Vor dem Hintergrund der enormen Bedeutung der Schwimmfähigkeit in der Bevölkerung besteht weiterhin die Notwendigkeit, insbesondere jungen Menschen entsprechende Angebote zum Erlernen der Schwimmfähigkeit zu unterbreiten. Ergänzend sollen inklusive Angebote (Menschen mit und ohne Behinderung lernen zusammen schwimmen) gefördert werden.

Förderung: Die Förderung erfolgt aus Mitteln der Finanzhilfe des Landes Niedersachsen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Zielgruppe: Kinder und Jugendliche.

Projektzeitraum: Das Projekt läuft vom 15.03.2024 bis zum 31.12.2024.

Antragsberechtigte: Antragsberechtigt sind DLRG Ortsgruppen, die ordentliches Mitglied im LSB sind.

Umfang und Höhe der Förderung: Pro Kurs können bis zu 600 € Förderung für Wasserflächen, Trainerhonorare und Ausbildungsmaterialien (bis max. 300 €) abgerufen werden.

Fördervoraussetzung:

  • Gemeinnützigkeit für den Zeitraum von der Fördermittelbeantragung bis zur Auszahlung der Fördermittel nachweisbar. Der aktuelle Nachweis der Gemeinnützigkeit darf nicht älter als fünf Jahre sein. Danach erlischt der Anspruch auf Auszahlung der Fördermittel.
  • Es müssen mindestens 8 Teilnehmende, die ihren ersten Wohnsitz in Niedersachsen haben, den Schwimmkurs besuchen (insbesondere Kinder und Jugendliche); die Höchstanzahl beträgt 15 Teilnehmende.
  • Ein Schwimmkurs umfasst mindestens 8 Lerneinheiten (LE).
  • Eine LE entspricht mindestens 45 Minuten.
  • Die Maßnahmen (Schwimmkurse) dürfen nicht im Rahmen einer anderen Förderung aus Mitteln der Finanzhilfe des Landes über den LSB bezuschusst werden.
  • Die Übungsleiterin/der Übungsleiter muss für den Zeitraum der Maßnahme über eine gültige DOSB C-Lizenz/Lehrschein der DLRG für die Sportart Schwimmen/Rettungsschwimmen (oder über eine höherwertige Qualifikation, z.B. Lehrkraft mit Fakultas Sport mit Nachweis der Rettungsfähigkeit, Fachangestellte für Bäderbetriebe) verfügen, bzw. bei Anfängerschwimmkursen über die LSN-ÜLAS Qualifikation, Ausbildungshelfer- und Ausbildungshelferin in der Anfängerschwimmausbildung AHAS.
  • Mit der Maßnahme darf nicht vor Erhalt der Bewilligung begonnen werden.

Das Projekt unterstützt Maßnahmen von Antragsberechtigten, die Schwimmkurse vor Ort anbieten. Hierbei sollen insbesondere Seepferdchen und Bronze-Kurse gefördert werden. Ergänzend können auch Silber- und Goldkurse sowie Seepferdchen-Vorstufen-Kurse gefördert werden.

 

Informationen rund um das Projekt bekommt ihr per Mail: projekte(at)niedersachsen.dlrg.de


Dokumente zum Projekt: Schwimminitiative Niedersachsen

Anmeldeformular (Stand 12.3.2024)

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Durchführungsbestimmungen (Stand 11.03.2024)

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Teilnahmeliste (Stand 12.03.2024)

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Honorarabrechnung (Stand 12.03.2024)

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Verwendungsnachweis (Stand 12.03.2024)

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Infobrief

Infobrief 6/24 (vom 15.03.2024)

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Muster

Muster-Dokumente

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