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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Landesverband Niedersachsen e.V. findest du hier .
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Der DLRG-Bootsführerschein A ist erforderlich für den gesamten Binnenbereich. Dieser umfasst die Bundes- und Landesgewässer sowie die in kommunaler oder privater Trägerschaft stehenden Wasserflächen.
Der DLRG-Bootsführerschein B ist erforderlich für den Bereich der Seeschifffahrtsstraßen und Seestraßen.
Erwirbt der Bewerber die Qualifikationen DLRG-Bootsführer A (511) und DLRG-Bootsführer B (512) wird ihm die Lizenz DLRG Bootsführer A/B (513) erteilt.
Für die verantwortliche Ausbildung und Prüfung im Bereich DLRG Bootswesen ist eine besondere Ausbilderqualifikation erforderlich. Diese wird aufgeteilt in die Bereiche
Für die Aus- und Fortbildung der Ausbilder im Bereich DLRG Bootswesen sind Multiplikatoren zuständig. Es handelt sich hierbei um erfahrene Ausbilder, die aufgrund zusätzlich erworbener Qualifikationen im Auftrag des zuständigen Landes- oder des Bundesverbandes diese Aufgabe wahrnehmen.
Diese wird aufgeteilt in die Bereiche
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