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Qualifikationen im Bootswesen

Der DLRG-Bootsführerschein A ist erforderlich für den gesamten Binnenbereich. Dieser umfasst die Bundes- und Landesgewässer sowie die in kommunaler oder privater Trägerschaft stehenden Wasserflächen.

Der DLRG-Bootsführerschein B ist erforderlich für den Bereich der Seeschifffahrtsstraßen und Seestraßen.

Erwirbt der Bewerber die Qualifikationen DLRG-Bootsführer A (511) und DLRG-Bootsführer B (512) wird ihm die Lizenz DLRG Bootsführer A/B (513) erteilt.

Für die verantwortliche Ausbildung und Prüfung im Bereich DLRG Bootswesen ist eine besondere Ausbilderqualifikation erforderlich. Diese wird aufgeteilt in die Bereiche

  • Ausbilderqualifikation für den DLRG-Bootsführerschein A (581)
  • Ausbilderqualifikation für den DLRG-Bootsführerschein B (582)

Für die Aus- und Fortbildung der Ausbilder im Bereich DLRG Bootswesen sind Multiplikatoren zuständig. Es handelt sich hierbei um erfahrene Ausbilder, die aufgrund zusätzlich erworbener Qualifikationen im Auftrag des zuständigen Landes- oder des Bundesverbandes diese Aufgabe wahrnehmen.

Diese wird aufgeteilt in die Bereiche

  • Multiplikator für den DLRG-Bootsführerschein A (591)
  • Multiplikator für den DLRG-Bootsführerschein B (592)

Gesucht:

Bootsführer im ZWRD-K

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