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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Landesverband Niedersachsen e.V. findest du hier .
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Die Sanitätsausbildung A ist die Ausbildung zum Sanitätshelfer und dient der Vertiefung und Erweiterung bereits erworbener Kenntnisse und Fertigkeiten aus einer Ersten Hilfe-Ausbildung.
Voraussetzungen:
Die Sanitätsausbildung B ist die Ausbildung zum Sanitäter und dient der Vertiefung und Erweiterung bereits erworbener Kenntnisse und Fertigkeiten aus einer Sanitätsausbildung A.
Voraussetzungen:
Die Sanitätsfortbildung dient der Reaktivierung und Vertiefung bereits erworbener Kenntnisse und Fertigkeiten aus einer Sanitätsausbildung.
Voraussetzungen:
Die „Pädagogische Lehrkräfteausbildung“ ist Voraussetzung zur Erlangung einer Ausbilderqualifikation im Bereich Medizin der DLRG. Die erfolgreich abgeschlossene „Pädagogische Lehrkräfteausbildung“ kann ganz oder teilweise auch in anderen Fachbereichen der DLRG anerkannt werden.
Voraussetzungen:
Die Ausbildung zum „Dozenten in der Erwachsenenbildung“ ist eine Voraussetzung zur Anerkennung als Lehrbeauftragter (Multiplikator) gemäß Vorgaben der Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe für die gesetzlichen Unfallversicherungen (BG-QSEH) sowie verschiedener Behörden. Die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum „Dozenten in der Erwachsenenbildung“ kann ganz oder teilweise auch in anderen Fachbereichen der DLRG anerkannt werden.
Voraussetzungen:
Über die Anerkennung anderer innerverbandlicher Eingangsvoraussetzungen entscheidet der Bundesarzt im Einzelfall.
Für die verantwortliche Leitung und Durchführung der Lehrgänge Sanitätsausbildung A, Sanitätsausbildung B und Sanitätsfortbildung ist die Qualifikation als Sanitätsausbilder erforderlich.
Voraussetzungen:
Der „Multiplikator Sanitätswesen“ wird als Dozent bei Aus- und Fortbildungen von Sanitätsausbildern eingesetzt. Darüber hinaus kann er mit der Lehrgangsleitung solcher Aus- und Fortbildungen betraut und als Mitglied einer Prüfungskommission berufen werden.
Voraussetzungen:
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