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Qualifikationen im Sanitätsdienst

Die Sanitätsausbildung A ist die Ausbildung zum Sanitätshelfer und dient der Vertiefung und Erweiterung bereits erworbener Kenntnisse und Fertigkeiten aus einer Ersten Hilfe-Ausbildung.

Voraussetzungen:

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Mindestalter 14 Jahre
  • gültige Erste Hilfe-Ausbildung

Die Sanitätsausbildung B ist die Ausbildung zum Sanitäter und dient der Vertiefung und Erweiterung bereits erworbener Kenntnisse und Fertigkeiten aus einer Sanitätsausbildung A.

Voraussetzungen:

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Mindestalter 16 Jahre
  • gültige Sanitätsausbildung A

Die Sanitätsfortbildung dient der Reaktivierung und Vertiefung bereits erworbener Kenntnisse und Fertigkeiten aus einer Sanitätsausbildung.

Voraussetzungen:

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • gültige Sanitätsausbildung A oder gültige Sanitätsausbildung B

Die „Pädagogische Lehrkräfteausbildung“ ist Voraussetzung zur Erlangung einer Ausbilderqualifikation im Bereich Medizin der DLRG. Die erfolgreich abgeschlossene „Pädagogische Lehrkräfteausbildung“ kann ganz oder teilweise auch in anderen Fachbereichen der DLRG anerkannt werden.

Voraussetzungen:

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Befürwortung der jeweiligen Gliederung
  • Sanitätsausbildung A (331)
  • gültige Sanitätsausbildung B (332)

Die Ausbildung zum „Dozenten in der Erwachsenenbildung“ ist eine Voraussetzung zur Anerkennung als Lehrbeauftragter (Multiplikator) gemäß Vorgaben der Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe für die gesetzlichen Unfallversicherungen (BG-QSEH) sowie verschiedener Behörden. Die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum „Dozenten in der Erwachsenenbildung“ kann ganz oder teilweise auch in anderen Fachbereichen der DLRG anerkannt werden.

Voraussetzungen:

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Befürwortung des zuständigen Landesverbandes oder des Bundesverbandes
  • gültige Erste Hilfe-Ausbilder-Urkunde oder Sanitätsausbilderurkunde
  • Erfahrung als Erste Hilfe- oder Sanitätsausbilder
  • Aktive Mitarbeit in der Aus- und Fortbildung von Erste Hilfe- Ausbildern

Über die Anerkennung anderer innerverbandlicher Eingangsvoraussetzungen entscheidet der Bundesarzt im Einzelfall.

Für die verantwortliche Leitung und Durchführung der Lehrgänge Sanitätsausbildung A, Sanitätsausbildung B und Sanitätsfortbildung ist die Qualifikation als Sanitätsausbilder erforderlich.

Voraussetzungen:

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Befürwortung der entsendenden Gliederung
  • gültige Sanitätsausbildung B
  • gültige Erste Hilfe-Ausbilder Urkunde (381)
  • Hospitationen/Assistenzen bei Sanitätsausbildungen bzw. -fortbildungen

Der „Multiplikator Sanitätswesen“ wird als Dozent bei Aus- und Fortbildungen von Sanitätsausbildern eingesetzt. Darüber hinaus kann er mit der Lehrgangsleitung solcher Aus- und Fortbildungen betraut und als Mitglied einer Prüfungskommission berufen werden.

Voraussetzungen:

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Befürwortung des entsendenden Landesverbandes oder des Bundesverbandes
  • gültige Sanitätsausbilder Urkunde (382)
  • Multiplikator Erste Hilfe (391) mit gültigem Lehrauftrag
  • Erfahrung als Sanitätsausbilder
  • aktive Mitarbeit in der Aus- und Fortbildung von Sanitätsausbildern

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